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Judenprivileg, 1266

Foto: © Dombauarchiv Köln, A. Wolff

Die Besonderheit dieses durch Engelbert von Falkenburg im Jahre 1266 nach Ausschreitungen gegen die Kölner Juden auf deren Bitte hin gewährten Privilegs besteht in seiner 'steinernen' Veröffentlichung im Kölner Dom. Sockel und abschließender Zinnenkranz der auf zwei Sandsteinplatten festgehaltenen Urkunde sind nach Entwürfen von Arnold Wolff neu geschaffen worden. Neben dem Recht zur ungestörten und zollfreien Bestattung ihrer Toten gewährt das Privileg den Juden Schutz vor willkürlichen Abgaben und vor Konkurrenten beim einträglichen Geldverleih. Die Steuern der Juden stellten eine wichtige Einnahmequelle für den Kölner Erzbischof dar, der sie aus diesem Grunde schützen wollte.

Dr. Marc Steinmann, Kunsthistoriker