Kunstwettbewerb zum christlich-jüdischen Verhältnis: Künstlerinnen und Künstler stehen fest

Für den Kölner Dom soll ein neues Kunstwerk geschaffen werden, das sich mit dem christlich-jüdischen Verhältnis auseinandersetzt. Hierfür lobt das Domkapitel einen Internationalen Kunstwettbewerb aus, dessen Start im August 2023 bekanntgegeben wurde. Mit der Auswahl der teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler geht der Wettbewerb nun in die nächste Etappe.

11.12.2023Von Markus Frädrich


Die Künstlerinnen und Künstler werden im nächsten Schritt ihre Herangehensweise und Idee für ein dauerhaftes Werk im Kölner Dom unterbreiten, das im Bewusstsein der christlich-jüdischen Geschichte den Blick auf Gegenwart und Zukunft richten soll. Folgende Kunstschaffende haben die Einladung des Domkapitels zur Teilnahme am Internationalen Kunstwettbewerb für den Kölner Dom bestätigt:

Azra Akšamija, Künstlerin, Cambridge, USA

Ilit Azoulay, Künstlerin, Berlin

Andrea Büttner, Künstlerin, Berlin

Maria Eichhorn, Künstlerin, Berlin

Leon Kahane, Künstler, Berlin

Christoph Knecht, Künstler, Düsseldorf

Zenita Komad, Künstlerin, Sittersdorf, Österreich

Sigalit Landau, Künstlerin, Tel Aviv, Israel, mit Gilad Ashery, Künstler, Tel Aviv, Israel *

Roy Mordechay, Künstler, Düsseldorf

Nira Pereg, Künstlerin, Tel Aviv, Israel

Karen Russo, Künstlerin, London, Großbritannien, mit Michaela Meise, Künstlerin, Berlin *

Julia Scher, Künstlerin, Köln

Ariel Schlesinger, Künstler, Berlin

Ruth Schnell, Künstlerin, Wien, Österreich

Simon Wachsmuth, Künstler, Berlin

(* = kollaborative Teilnahme)

„Mir war von Beginn unseres Wettbewerbs an klar: Er kann nur gelingen, wenn wir es schaffen, sehr unterschiedliche Menschen mit sehr unterschiedlichen Gaben in das Projekt zu involvieren“, so Weihbischof Rolf Steinhäuser, Domkapitular und Bischofsvikar für Ökumene und interreligiösen Dialog im Erzbistum Köln. „Ich freue mich über das vielversprechende Feld der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die wir auf Vorschlag von acht Kennerinnen und Kennern der internationalen Kunstszene für den Wettbewerb gewinnen konnten. Nach Einschätzung dieser Experten verfügt jede und jeder der Genannten über eine hohe Reputation und ein außergewöhnliches künstlerisches Renommee. Unterschiedliche Nationalitäten sind im Teilnehmerfeld genauso vertreten wie unterschiedliche Generationen. Und auch die künstlerischen Ausdrucksformen, mit denen sich die Teilnehmenden bislang einen Namen gemacht haben, könnten nicht facettenreicher sein: Bildhauer/innen sind im Teilnehmerfeld genauso vertreten wie Medienkünstler/innen, Maler/innen und Konzeptkünstler/innen.“

 Auch in der Projektgruppe, die im Auftrag des Domkapitels den Wettbewerb ausrichtet, zeigen sich Vertreter des Domkapitels, der Synagogen-Gemeinde Köln, der Kölnischen Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit und der Evangelischen Kirche in Köln sowie Fachleute aus Kunst und Kirche angetan von der Auswahl der Künstlerinnen und Künstler. 

 „Ich freue mich schon sehr darauf, die Vorschläge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur möglichen Aussage und Verortung, zur Beschaffenheit und zum Charakter des neuen Kunstwerks für den Dom kennenzulernen“, sagt Projektgruppen-Mitglied Abraham Lehrer, Vorstandsmitglied der Synagogen-Gemeinde Köln und Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Zur Anlage des Wettbewerbs gehört es, dass den Kunstschaffenden bei ihren Vorschlägen möglichst viel Freiraum gelassen werden soll.

Auftaktpressekonferenz zum Internationalen Kunstwettbewerb im August 2023 mit Abraham Lehrer (1.v.l.) und Weihbischof Rolf Steinhäuser (2.v.l.)

Fortgang des Wettbewerbs

Der nächste Meilenstein des Wettbewerbsprozesses wird ein Kolloquium am 23. Januar 2024 sein, zu dem alle teilnehmenden Kunstschaffenden und die Mitwirkenden in der Jury in Köln erwartet werden. Nach einer darauffolgenden Ausarbeitungsphase werden die Ideen und Konzepte der ausgewählten Künstlerinnen und Künstler im April 2024 von einer Jury gesichtet. Vier Finalistinnen und Finalisten werden in der anschließenden Vertiefungsphase um Detailplanungen ihrer Entwürfe gebeten. Im Herbst 2024 wird das als Siegerentwurf prämierte Kunstprojekt gemeinsam mit allen anderen Entwürfen der Öffentlichkeit vorgestellt.

„In einer Zeit, in der Antisemitismus in Deutschland wieder in einem erschreckenden Maße zunimmt, hat unser Kunstwettbewerb noch einmal eine ganz neue Relevanz erfahren“, ist Weihbischof Rolf Steinhäuser überzeugt. „Nie war es nötiger, den Artefakten im Dom, die von der erschreckenden Judenfeindschaft vergangener Zeiten zeugen, eine aktuelle Botschaft entgegenzusetzen. Dass dies mit den Mitteln der Kunst geschieht, als Ertrag eines Wettbewerbs mit namhaften Kunstschaffenden aus unterschiedlichsten Disziplinen, zeugt von unserem Bemühen um Wirkmacht und Nachhaltigkeit des Zeichens, das wir setzen wollen.“


Aktueller Stand der Wettbewerbsauslobung

Auf unserer entsprechenden Themenseite  finden Sie – neben Hintergrundinformationen zum Internationalen Kunstwettbewerb Kölner Dom – die um die Namen der teilnehmenden Kunstschaffenden und Vorschlagenden (s.u.) aktualisierte Auslobung des Wettbewerbs. 

Auswahlverfahren und Validierung der Wettbewerbsteilnehmer/innen

Vermittelt worden sind die Kunstschaffenden von acht Kennerinnen und Kennern der internationalen Kunstszene, darunter Kuratorinnen und Kuratoren ebenso wie Kunstschaffende. Das Domkapitel als Auftraggeber hatte sich von Beginn an dazu bekannt, dass alle Vorschläge akzeptiert werden, sofern keine schweren Gründe gegen eine Teilnahme vorliegen. Vor dem Hintergrund der Vorgänge rund um die Documenta 15 wurde daher für alle vorgeschlagenen Künstlerinnen und Künstler von unabhängiger Seite geprüft, ob Vorbehalte gegen eine Einladung zur Teilnahme geltend gemacht werden können. Schwere Gründe, die gegen die Einladung von Kunstschaffenden sprechen, liegen demnach vor, wenn diese in der Vergangenheit aufgefallen sind durch

- Werke mit antisemitischen Inhalten gem. der IHRA-Definition (Internationale Arbeitsdefinition von Antisemitismus), 

- die Mitwirkung an Netzwerken, Bewegungen oder Aufrufen, die nach der IHRA-Definition als antisemitisch einzustufen sind und/oder Terror verharmlosen,

- die Unterzeichnung von offenen Briefen, die sich mit entsprechenden Netzwerken, Bewegungen oder Aufrufen solidarisieren

Aufgrund der vorgenannten Kriterien kamen acht der ursprünglich vorgeschlagenen Künstlerinnen und Künstler für eine Teilnahme nicht in Frage. Sie hatten als problematisch eingestufte offene Briefe unterzeichnet. An ihrer Stelle sind andere herausragende Künstlerinnen und Künstler ins Teilnehmerfeld gerückt, die von den Vorschlagenden alternativ benannt worden waren.


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