Metropolitankapitel stellt Domfinanzierung auf neue Grundlage

Der Kölner Dom erfreut sich als Gotteshaus und Weltkulturerbe, als eine der bedeutendsten Kirchen der Christenheit und gotisches Meisterwerk großer Beliebtheit. Die Finanzierung dieses lebendigen Glaubens- und Kulturortes kostet Geld – und durch gestiegene Personal- und Sachkosten hat sich der Unterhalt des Domes in den vergangenen Jahren stark erhöht. Um seine Strahlkraft auch für künftige Generationen erhalten und seinen laufenden Betrieb dauerhaft sicherstellen zu können, führt die Hohe Domkirche ab der 2. Jahreshälfte 2026 eine Besichtigungsgebühr für touristische Besucherinnen und Besucher ein. Der Dombesuch für Gottesdienstbesucher und Betende sowie für Mitglieder des Zentral-Dombau-Vereins bleibt kostenfrei.
Für Dompropst Msgr. Guido Assmann ist der Kölner Dom ein einzigartiger Ort der Zuversicht und der Inspiration: Steingewordener Glaube und Weltkulturerbe, eine der bedeutendsten Kirchen der Christenheit und ein gotisches Meisterwerk. Und natürlich: Das Wahrzeichen der Stadt Köln.
Damit er nicht ins Wanken gerät, ruht der Dom auf gewaltigen Fundamenten aus Basalt und Tuffstein. Beinahe genauso wichtig ist sein finanzielles Fundament: Der Unterhalt einer so gewaltigen Kathedrale, in der jährlich zwischen 1.800 und 2.000 Gottesdienste gefeiert und sechs Millionen Besucherinnen und Besucher aus aller Welt ein und aus gehen, sei ein Kraftakt, so der Dompropst. Aber dank vieler engagierter Spender, dank der Zuschüsse des Erzbistums Köln, des Zentral-Dombau-Vereins, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln und eigener Einnahmen sei er viele Jahre lang solide gelungen.
Allgemeine Preissteigerungen und gestiegene Personalkosten haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Kosten für den Unterhalt des Kölner Domes stetig gestiegen sind. Nach derzeitigem Stand umfasst der Wirtschaftsplan des Domes für das Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von rund 16 Millionen Euro. Das entspricht im Schnitt rund 44.000 Euro pro Tag.
Zugleich sind die Rücklagen erschöpft, aus denen bisherige Jahresfehlbeträge ausgeglichen werden konnten. Vor allem die Coronazeit, in der die Turmbesteigung und Schatzkammer des Domes lange geschlossen bleiben mussten und die üblichen Besucherzahlen am Dom ausblieben, habe man diese Rücklagen bemühen müssen, um Einnahmeausfälle zu kompensieren.

Rund sechs Millionen Besucherinnen und Besucher besuchen den Kölner Dom im Jahr.
Hohe Domkirche zu Köln, Dombauhütte; Foto: Jennifer Rumbach
Sparmaßnahmen haben kurzzeitig geholfen
Schon vor einiger Zeit hat die Hohe Domkirche Maßnahmen ergriffen, um die entstandenen Finanzlücken zu schließen. So habe man etwa die Eintrittspreise für die Turmbesteigung und die Schatzkammer des Kölner Domes erhöht, berichtet Dompropst Msgr. Guido Assmann. Auch für Konzerte im Dom fallen zunehmend Eintrittsgelder an. In den Morgen- und Abendstunden sei der Dom nur noch über das Nordportal zugänglich, um Aufsichtspersonal einzusparen. In der Turmhalle und an den Zugängen zum Chorumgang habe man zusätzliche Opferstöcke aus Plexiglas aufgestellt, um Spenden zu erbitten.
Dombaumeister Peter Füssenich berichtet davon, dass Arbeitsplätze in der Dombauhütte in den vergangenen Jahren nicht nachbesetzt worden sind. „Unsere Mitarbeiterzahl hat sich dadurch von 100 auf 85 verringert“, so der Dombaumeister. „Damit haben wir eine Mitarbeiterstärke erreicht, in der wir den Domerhalt gerade so noch in gewohnter Weise fortführen und sicherstellen können.“
Auch wenn der Jahresbericht 2025 noch nicht vorliege, zeichne sich bereits jetzt ab, dass die bisherigen Maßnahmen die Finanzierungslücken am Dom zwar kurzzeitig vermindert, aber nicht langfristig geschlossen hätten, so Domrendant Clemens van de Ven heute vor Medienvertretern. „Wir müssen anerkennen, dass die Liquiditätsreserven des Domes in absehbarer Zeit aufgebraucht sind.“
In dieser Situation habe das Erzbistum Köln angeboten, den für das Jahr 2027 vorgesehenen Jahreszuschuss an den Dom vorzuziehen. „Für dieses Angebot sind wir außerordentlich dankbar“, so der Dompropst. Es sei hilfreich für die Investition in zwingend notwendige Maßnahmen zur Erschließung neuer Einnahmequellen – um den Dombetrieb dauerhaft zu sichern und für den Domerhalt einen jährlichen Überschuss zu generieren.
Die Liquiditätsreserven des Domes sind in absehbarer Zeit aufgebraucht.
Hohe Domkirche zu Köln, Dombauhütte; Foto: Hans Jeitner
Neue Besichtigungsgebühr soll Domhaushalt dauerhaft absichern
Damit dies gelingt und der Kölner Dom in all seiner ikonischen Einzigartigkeit auch für kommende Generationen erhalten bleibt, führt das Domkapitel ab der 2. Jahreshälfte 2026 eine Besichtigungsgebühr für touristische Besucherinnen und Besucher des Domes ein. „Ein Schritt, den wir als Domkapitel wohlüberlegt und im Bewusstsein unserer großen Verantwortung gehen“, so Dompropst Msgr. Guido Assmann. „Er mag manchen als Eingriff in liebgewonnene Gewohnheit erscheinen. Aber er ist alternativlos, wenn wir die Pflege, den Schutz und den laufenden Betrieb des Domes in bewährter Weise fortführen möchten.“
Während touristische Besucherinnen und Besucher ab der 2. Jahreshälfte 2026 für den Besuch des Domes eine Gebühr entrichten müssen (ausgenommen sind Mitglieder des Zentral-Dombau-Vereins), seien Gottesdienstbesuche im Kölner Dom weiterhin uneingeschränkt möglich. Ebenso bleibe der Zugang zu Opferlichtern und zum Stillen Gebet in bestimmten Bereichen weiterhin kostenfrei, so der Dompropst. Auch die Öffnungszeiten des Domes ändern sich nicht: Die Kathedrale stehe nach wie vor von morgens 6 Uhr bis abends 20 Uhr offen.
„Wir gehen davon aus, dass sich die neue Gebühr nach einer gewissen Eingewöhnungszeit relativ bald etablieren wird“, so der Dompropst. „Denn mit ihrer Einführung gehen wir einen Schritt, der an vielen anderen Kirchen und Kathedralen ähnlicher Prominenz längst üblich ist.“
Durch die Einführung der Besichtigungsgebühr sei ein Besucherrückgang möglich. Dieser könne sich jedoch – als Nebeneffekt – positiv auf die Atmosphäre im Innenraum des Domes auswirken. „Uns erreichen immer wieder Beschwerden von Menschen, die die permanente Geräuschkulisse und den großen Andrang im Dom kritisieren“, so der Dompropst weiter. „Wir gehen davon aus, dass die neue Besichtigungsgebühr den ‚Tagesbetrieb‘ im Dom deutlich beruhigt und dabei hilft, den Dom wieder stärker als Gotteshaus und sakralen Raum erfahrbar zu machen.“

Um den Dom auch für kommende Generationen zu erhalten, führt das Domkapitel ab der 2. Jahreshälfte 2026 eine touristische Besichtigungsgebühr ein.
Hohe Domkirche zu Köln, Dombauhütte; Foto: Jennifer Rumbach
Planungsphase soll Details klären
Die Höhe der künftigen Besichtigungsgebühr stehe noch nicht fest, so Dompropst Assmann. „Wir werden uns in den kommenden Wochen Zeit nehmen und sorgsam ein Preisgefüge erstellen, über Sonderkonditionen und über mögliche ‚Aktionstage‘ mit freiem Eintritt für bestimmte Besucherinnen und Besucher nachdenken. Ferner werden wir ein Wegeleitkonzept erarbeiten und Besuchsbereiche definieren, Vorkehrungen für den Ticketverkauf treffen und eine Vielzahl baulicher und organisatorischer Maßnahmen treffen.“
Er habe die Hoffnung, dass die Besucherinnen und Besucher des Kölner Domes der Kathedrale gewogen bleiben, so Assmann. „Mit jeder Spende und künftig mit jedem Domticket helfen sie uns, unseren Dom in bewährter Weise für kommende Generationen zu erhalten und zu bewahren. Wir bauen auf das Verständnis der vielen Menschen, denen unser Dom etwas bedeutet und denen bei seinem Anblick das Herz aufgeht.“

Der Zugang zu Opferlichtern und zum Stillen Gebet in bestimmten Bereichen des Domes bleibt weiterhin kostenfrei.
Hohe Domkirche zu Köln, Dombauhütte; Foto: Jennifer Rumbach
Zum Hintergrund I: Verantwortlichkeiten für den Kölner Dom
Der Kölner Dom ist zwar geistlicher Mittelpunkt des Erzbistums Köln und Bischofskirche des Erzbischofs, wird aber autark verwaltet: Die Hohe Domkirche Köln ist eine eigenständige Körperschaft öffentlichen Rechts (KdÖR), die durch das Metropolitankapitel (auch Domkapitel genannt) vertreten wird. Das Domkapitel – ein aus zwölf Geistlichen bestehendes Gremium, an dessen Spitze der Dompropst steht – sorgt für die würdige Gestaltung der Domgottesdienste und zeichnet für den Erhalt des Domes und die Verwaltung seiner Finanzen verantwortlich. Das Domkapitel und der Dom unterstehen nicht der Kontrolle und Aufsicht des Erzbistums.

Die neue Besichtigungsgebühr könnte dabei helfen, den Dom zu beruhigen und stärker als sakralen Raum erfahrbar zu machen.
Hohe Domkirche zu Köln, Dombauhütte; Foto: Jennifer Rumbach
Zum Hintergrund II: Die Finanzierung des Kölner Domes
Die Kosten für den Unterhalt des Kölner Domes werden aus verschiedenen Quellen beglichen.
Wesentliche Anteile tragen das Erzbistum Köln und der Zentral-Dombau-Verein (ZDV). Während das Erzbistum Köln die Hohe Domkirche und das Metropolitankapitel 2024 mit Zuschüssen in Höhe von 4.762 TEUR unterstützt hat, hat der ZDV im Jahr 2024 den Bauerhalt des Kölner Domes mit 4.300 TEUR gefördert.
Weitere externe Zuschüsse kommen vom Land NRW und von der Stadt Köln. Alle genannten Zuschussgeber leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die langfristige Konsolidierung der Finanzen des Domes.
Darüber hinaus finanziert sich der Domunterhalt durch Eigenmittel der Hohen Domkirche, die sich u.a. aus Einnahmen und Spenden speisen. Mit der neuen touristischen Besichtigungsgebühr nimmt sich die Hohe Domkirche in die Pflicht, den Domunterhalt im Zusammenspiel mit den Zuschüssen von Erzbistum, ZDV, Land und Stadt tragfähig zu ergänzen.
Eine ausführliche Darstellung der Domfinanzierung 2024 finden Sie hier.

