Der Dom und ›die Juden‹-Judenprivileg

Seit dem hohen Mittelalter reklamierten die Kölner Erzbischöfe den Schutz der Juden im gesamten Gebiet des Erzbistums für sich und stellten daher im 13. und 14. Jahrhundert mehrere Schutzbriefe und Privilegien aus.

Bei dem Judenprivileg des Erzbischofs Engelbert II. von Falkenburg (1261–1274) handelt es sich um eine dieser Urkunden. Das Privileg von 1266 wurde als Inschrift im Dom und damit in der Öffentlichkeit aufgestellt.

Es richtet sich an alle »Juden in der Diözese Köln«, wie es im Text heißt. Inhaltlich wird der jüdischen Gemeinde das Begräbnisrecht auf ihrem Friedhof zugesichert, der sich vor den Kölner Stadtmauern an der heutigen Bonner Straße befand. Ferner erhalten die Juden Zusagen zur Verzollung von Handelswaren sowie für eine faktische Monopolstellung als Kreditgeber. Dies wirft nebenbei ein Schlaglicht auf die gute wirtschaftliche Situation der Kölner Judengemeinde.

Anders als man heute vermuten mag, handelte der Erzbischof hier nicht aus Menschenfreundlichkeit oder christlicher Toleranz, sondern letztlich aus politischen und wirtschaftlichen Erwägungen, wollte er doch die Finanzkraft der Juden erhalten – zu eigenen Zwecken, um nämlich Steuereinnahmen und mögliche Kreditaufnahmen sicherzustellen.

Die schon von ihrer Größe beeindruckende Inschrift besteht aus zwei französischen Kalksteinplatten und misst mehr als zwei Meter in der Höhe. Das Judenprivileg ist ein seltenes Beispiel für eine inschriftlich überlieferte Urkunde, wie man sie sonst eher in Form von besiegelten Pergamenturkunden kennt.
Joachim Oepen

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